Mittwoch, 24. April 2024
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Dringend geboten, das Böllern zu unterlassen

Zwei Kläger haben laut Verwaltungsgericht kein Knallverbot

Der Main-Kinzig-Kreis nimmt zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur Kenntnis, wonach es den jeweiligen Klägern nun doch gestattet ist, in der Silvesternacht Feuerwerkskörper zu zünden.

Der Kreis bleibt bei der Auffassung, dass es zur Entlastung der Krankenhäuser und Rettungsdienste dringend geboten ist, das Böllern in diesem Jahr zu unterlassen.

Schon jetzt arbeiteten die Krankenhausmitarbeiter in den vier Hospitälern im Kreisgebiet hart am Limit; die Kliniken hatten ihrerseits in den vergangenen Wochen vielerlei Maßnahmen ergriffen, etwa nicht drängende Behandlungen und Operationen verschoben, um möglichst viele Ressourcen für die Versorgung der derzeit mehr als 150 Corona-Patienten zu nutzen.

Auch die beiden Kläger sollten daher mit dem für sie erstrittenen Recht äußerst sensibel und vorsichtig umgehen.

In diesen für das Gesundheitssystem außerordentlich herausfordernden Zeiten kann jeder Bürger einen kraftvollen unterstützenden Beitrag leisten. Dazu gehören die Corona-Schutzgepflogenheiten im Alltag ebenso wie das umsichtige Verhalten in der Neujahrsnacht. Die im Main-Kinzig-Kreis geltende Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr war nicht Gegenstand der Klagen und bleibt auch für die beiden Kläger weiter wirksam.

Symbolbild:
Auch so geht’s in der Silvesternacht. Böllern muss nicht sein. Bild: pixabay

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