Es ist schon interessant, mitanzusehen, was sich in den vergangenen Monaten an der Ecke Seligenstädter Straße / Am Pfingstrain in Höhe der Sparkassen-Filiale in Klein-Auheim getan hat. Immer und immer wieder war das Vorschriftszeichen 222-20 (Bedeutung: “Vorgeschriebene Vorbeifahrt rechts”) umgeknickt. Und immer und immer wieder wurde es erneuert. Nahezu umgehend. Damit ist jetzt Schluss. Jetzt endlich gibt es eine sicherlich vertretbare Lösung. Die ‘s Blättsche-Redaktion fragte bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde nach. Pressesprecher Joachim Haas-Feldmann recherchierte und gab uns auf unsere Fragen folgende Antworten.
Wer kam letztlich auf die “geniale“ Idee der Neuregelung?
In Abstimmung zwischen Bauhof und Straßenverkehrsbehörde und basierend auf dem Erfahrungsschatz des städtischen Bauhofs ordnete die Verkehrsbehörde jetzt an, das immer wieder beschädigte und ausgetauschte, nicht zwingend notwendige Verkehrsschild „rechts vorbeifahren“ zu entfernen und statt dessen die Markierung auf die Fahrbahn zu malen, wie im beigefügten Foto zu erkennen.
Gab es hierzu Nachfragen von Seiten der Bevölkerung?
Nachfragen aus der Bevölkerung sind der Straßenverkehrsbehörde nicht bekannt.
Wie viele Schilder wurden in den vergangenen Monaten umgefahren und neu ersetzt?
Vom Jahresbeginn 2019 bis jetzt registrierte der Bauhof insgesamt elfmal ein beschädigtes, zu tauschendes Schild.
Welche Kosten entstanden der Stadt dabei?
Sechsmal war der Verursacher/die Verursacherin zu ermitteln – und damit die Kostenübernahme – , fünfmal nicht. Pro Einsatz rechnet der Bauhof mit 150 Euro für Personal-, Sach- und Fahrtkosten.
Bleibt es bei der Neuregelung?
Ja!