Freitag, 19. April 2024
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Klein-Auheim: Parkverbot gilt für Fahrbahn, nicht für die Parkbuchten, am “Burggartsweidig”

Baustellenbeschilderung sorgte für Verwirrung / Antwort der Stadt Hanau an den Ortsbeirat

Zu Irritiationen bei den Anwohnern führt die aktuelle Beschilderung rund um die Baustelle für die neue Seniorenwohnanlage in Klein-Auheim.

Der Ortsbeirat bat daher am Donnerstagmorgen bei der Stadt um Prüfung der Platzierung der Halteverbotsschilder der Straße “Burggartsweidig”: Diese stehen so, dass bei Parksuchenden und Anwohnern der Eindruck entstanden ist, dass auch die ausgewiesenen Parkbuchten nicht mehr genutzt werden dürften. Diese blieben daher frei und sorgten bereits zu Beginn der Bauarbeiten für schwierige Parkplatzsituationen.

Ebenso hat der Ortsbeirat nachgefragt, ob die Halteverbotsschilder beispielsweise mit dem Hinweis “Außer Parkbucht” ergänzt werden könnten und die Zuständigen um Prüfung gebeten, ob auch weitere Informationen zu erlaubten Parkzeiten im Halteverbotsbereich – beispielsweise von 18 Uhr bis 7 Uhr – angebracht werden könnten. Dies würde weiter dazu beitragen, die Situation auch hier zu entzerren und für die Anwohner zu verbessern.

Die Stadt hat sich nun beim Ortsbeirat gemeldet und mitgeteilt, das Parkverbot gelte nicht für die Parkbuchten.

Nachfolgend die Erläuterungen der Straßenverkehrsbehörde im Wortlaut: “Die Beschilderung für die Baustellenbeschilderung ist korrekt angeordnet und auch entsprechend der verkehrsrechtlichen Anordnung (VRAO) von der bauausführenden Firma aufgestellt worden. Die Halteverbote sind für die Fahrbahn und nicht für die Parkbuchten gültig.

In der Beschilderung muss immer der Bereich zusätzlich benannt werden für den diese VRAO Gültigkeit haben soll. Würden die Parkbuchten benötigt, so würde dies mit einem Zusatzzeichen in der VRAO angeordnet und dann in der Folge auch so beschildert werden. Es ist nicht möglich Zusätze anzuordnen, die auf etwas hinweisen, was keine Gültigkeit hat.”

Zu einer eventuellen Erweiterung der Parkzeiten im Halteverbotsbereich liegt dem Ortsbeirat bis jetzt noch keine Antwort seitens der Stadt Hanau vor (Stand: 20. Januar, 12 Uhr).

>> Lest dazu auch den Bericht von der siebten Ortsbeiratssitzung in Klein-Auheim.


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1 Kommentar

  1. Nur ein kleine Anmerkung: Die Straße “Burggartsweidig” schreibt man mit “t” und nicht, wie mehrfach in diesem Bericht mit d. Die Herleitung des Straßennamens kommt von “Burggarten”. (Anm. d. Red.: Vielen Dank der aufmerksamen Leserin für den Hinweis, wird geändert.)

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