Freitag, 29. März 2024
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Ab sofort wieder Behelfs-Fahrspuren

Klein-Auheim: Brückeninstandsetzung wird fortgeführt

Nach der Winterpause werden nun ab sofort die Brückensanierungsarbeiten an den Unterführungen der B 45 und der K 200 bei
Klein-Auheim im Zuge der B 43a weiter fortgeführt.

Sanierungsarbeiten an der Brücke über die Kreisstraße 200 haben begonnen. Bild: beko

Bereits im August vergangenen Jahres hatten dort die umfangreichen Sanierungsarbeiten begonnen, nachdem im Rahmen der turnusmäßigen Prüfungen an den beiden Unterführungen verschiedene Brückenschäden festgestellt wurden. Eine Instandsetzung zur Erhaltung der Standsicherheit und Dauerhaftigkeit des Bauwerke war daher geboten.

Im Rahmen der Sanierungsarbeiten werden an der Unterführung K 200 die Brückenkappen sowie die Geländer instand gesetzt oder erneuert. Zusätzlich wird das Bauwerk neu abgedichtet und der Fahrbahnbelag anschließend neu hergestellt. Ferner werden die vorhandenen Übergangskonstruktionen ausgetauscht und erneuert.

Übergangskonstruktionen an Brückenbauwerken sind zwar sehr unscheinbare Bestandteile einer Brücke aber dennoch äußerst wichtig. Sie versetzen das Bauwerk in die Lage Längenänderungen infolge veränderter Temperaturen, wie z.B. im Winter oder im Sommer auszugleichen.

An der Unterführung B 45 wird ebenfalls eine der Übergangskonstruktionen erneuert sowie eine Brückenkappen-Sanierung durchgeführt.

Nach der aktuell noch mit Baken abgestellten Öffnung der Mittelstreifen-Überfahrten, kann in Fahrtrichtung Fulda dann wieder eine
Fahrspur auf die gegenüberliegende Richtungsfahrbahn verschwenkt bzw. übergeleitet werden. Die zweite Spur in Richtung Fulda hingegen wird wie
zuvor über eine kurze ausgewiesene Umleitung auf der B 45 wieder zur B 43a geführt. Für die Verkehrsteilnehmer stehen damit während der Bautätigkeiten auch wieder jeweils zwei Behelfs-Fahrspuren zur Verfügung.

Sofern die Sanierung weiterhin wie geplant durchgeführt werden kann, ist der Abschluss der Arbeiten im August 2022 vorgesehen

Hessen Mobil bittet die Verkehrsteilnehmenden wieder um besondere Beachtung der geänderten Verkehrsführung.

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