Montag, 10. Februar 2025
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Briefwahl: Versand der Unterlagen beginnt

Wahlbriefe müssen bis 18 Uhr m 23. Februar vorliegen

Briefwahlbeantragung möglich: Stimmenabgabe vor Ort ab sofort auch im Rathaus möglich.

Wer frühzeitig Briefwahl beantragt hat, musste sich zunächst noch etwas gedulden, da sich der Druck der Stimmzettel und damit auch der Versand der Briefwahlunterlagen aufgrund der verkürzten Fristen für die vorgezogene Neuwahl verzögert hat. Jetzt stehen dem städtischen Wahlbüro die Stimmzettel aber zur Verfügung.
Bereits eingegangene Briefwahlanträge werden aktuell bearbeitet, so dass die Briefwahlunterlagen den betroffenen Wählerinnen und Wählern in den kommenden Tagen zugestellt werden.
Daneben besteht ab sofort die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen unmittelbar im Rathaus zu beantragen und direkt vor Ort seine Stimmen abzugeben.
Die Öffnungszeiten des städtischen Wahlbüros lauten wie folgt: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 13 Uhr, Mittwoch von 8 bis 16.30 Uhr. Am 8. und 15. Februar auch Samstag von 9 bis 12 Uhr und am Freitag, 21. Februar, von 8 bis 15 Uhr, da an diesem Tag die gesetzlich vorgeschriebene Antragsfrist für die Briefwahl endet.
Wer sich an der Bundestagswahl am 23. Februar noch im Wege der Briefwahl beteiligen möchte und bisher keine Briefwahlunterlagen beantragt hat, sollte dies zeitnah erledigen. Jede Briefwählerin und jeder Briefwähler hat dabei selbst dafür Sorge zu tragen, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen die Wahlbehörde rechtzeitig erreichen.

Wahlbriefe, die dem Wahlbüro am Wahltag nicht bis 18 Uhr vorliegen, können bei der Ergebnisermittlung nicht berücksichtigt werden. Hierbei sind entsprechende Postlaufzeiten zu beachten.
Das städtische Wahlbüro informiert auf der Internetseite zur Bundestagswahl (www.hanau.de – “Rathaus” – “Wahlen”) unter anderem über die verschiedenen Möglichkeiten der Briefwahlbeantragung.
Weiterhin steht das Team des Hanauer Wahlbüros für Fragen zur Verfügung (Tel. 06181 – 2950-2070 oder wahlbuero@hanau.de ).

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