Samstag, 20. April 2024
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Barrierefreies Wahlbüro im Bürgeramt Seligenstadt

Briefwahl ab 1. Februar möglich

Für die anstehende Kommunalwahl am 14. März gibt es ab dem 1. Februar die Möglichkeit der Stimmabgabe mittels Briefwahl. Die Wahl kann also zu Hause getroffen und im Anschluss im ordnungsgemäß verschlossenen, bereits freigemachten Umschlag im Rathaus, im Bürgeramt, in den Verwaltungsstellen oder in einem beliebigen Post-Briefkasten eingeworfen werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, nach vorheriger Terminvereinbarung, direkt im Bürgeramt an der Frankfurter Straße zu wählen. Dort steht eine verschlossene Wahlurne bereit. Die Räumlichkeiten sind barrierefrei und Parkplätze ausreichend vorhanden.

„Aufgrund der Ansteckungsgefahren in der Corona-Pandemie bitte ich eindringlich, rege von der Möglichkeit des Wählens per Brief von zu Hause aus Gebrauch zu machen. Natürlich haben wir für die Wahllokale am Wahlsonntag sorgfältige Vorkehrungen getroffen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren, aber dennoch ist der geschützte Raum in den eigenen vier Wänden die sicherste Variante“, so Erster Stadtrat Michael Gerheim.

Für die Briefwahl bedarf es eines Wahlscheines. Die einfachste Möglichkeit ist die Online-Beantragung über die Internetseite der Stadt Seligenstadt unter http://www.seligenstadt.de/briefwahl

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