In einem gemeinsamen Ermittlungskomplex der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve -, des Polizeipräsidiums Mittelhessen und des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) im Rahmen der Besonderen Aufbauorganisation (BAO) effectus – sind am 30. März wegen des Verdachts der Vorbereitung der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und Verabredung zu einem Verbrechen drei niederländische Staatsangehörige durch Spezialkräfte der hessischen und nordrhein-westfälischen Polizei festgenommen worden.
Bei den Beschuldigten im Alter zwischen 25 und 31 Jahren soll es sich um Angehörige einer niederländischen Tätergruppierung handeln, die sich auf Sprengungen von Geldautomaten spezialisiert hat. Sie stehen im Verdacht, die Sprengung eines Geldautomaten in Mittelhessen vorbereitet zu haben, um an das darin befindliche Bargeld zu gelangen.
Die Beschuldigten sollen in der Nacht vom 29. auf den 30. März mit einem hochmotorisierten Fahrzeug aus den Niederlanden nach Deutschland eingereist sein. In dem Fahrzeug der Beschuldigten befanden sich zwei Sprengvorrichtungen und Sprengwerkzeug. Aufgrund eines Hinweises der niederländischen Polizei konnten die Beschuldigten noch vor der Sprengung eines Geldautomaten durch Spezialkräfte im Raum Bad Nauheim festgenommen werden.
Nach der Festnahme der Beschuldigten wurden die sichergestellten Sprengsätze vor Ort durch Sprengtechniker der Polizei Rheinland-Pfalz kontrolliert gesprengt und damit unschädlich gemacht.
Die Beschuldigten wurden am 31. März dem Haftrichter am Amtsgericht Friedberg (Hessen) vorgeführt, der gegen sie Untersuchungshaft angeordnet hat.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) danken den beteiligten Einsatzkräften der Polizeipräsidien Dortmund und Köln sowie Mittelhessen (Polizeidirektion Wetterau), des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz sowie der Staatsanwaltschaft Midden-Nederland und der Kriminalpolizei Utrecht für die hervorragende Zusammenarbeit, die zur Festnahme geführt hat.
>> Hintergrundinformationen zum Kriminalitätsphänomen: Im Jahr 2021 ist die Anzahl der Geldautomatensprengungen in Hessen gestiegen. Es wurden 56 Geldautomatensprengungen statistisch erfasst, in jedenfalls 27 Fällen konnten Täter an das Bargeld in den Automaten gelangen. Demgegenüber wurden im Jahr 2020 30 Fälle festgestellt, wobei es in 24 Fällen bei einem Versuch blieb. Die Sprengungen von Geldautomaten haben in Hessen im Jahr 2021 zu einem Sachschaden von insgesamt etwa 2,6 Mio. Euro geführt. Die Täter entwendeten aus den gesprengten Geldautomaten Bargeld in Höhe von über 2,5 Mio. Euro. Im Jahr 2022 kam es in Hessen bislang zu zehn Sprengungen von Geldautomaten.