Sonntag, 13. Oktober 2024
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Ermittlungsverfahren gegen fünf Polizeibeamte nach Ermittlungen in Chatgruppen

Polizeipräsidium Frankfurt betroffen / Offenbar auch Vorgesetzte beteiligt

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wurden am heutigen Tag durch Einsatzkräfte des Hessischen Landeskriminalamtes bei vier Beschuldigten Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Frankfurt am Main vollstreckt.

Bei den Beschuldigten handelt es sich um aktive Polizeibeamte des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. Gegen einen der vier Polizeibeamten wird aufgrund des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen bis 2018 ermittelt.

Den drei weiteren Beamten wird in diesem Zusammenhang Strafvereitelung im Amt, einem dieser Beamten zusätzlich die Verletzung des Dienstgeheimnisses, vorgeworfen. Die Durchsuchungsbeschlüsse stützen sich auf die Ergebnisse von Ermittlungen in Chatgruppen eines Messengerdienstes und führten unter anderem zur Sicherstellung diverser Mobiltelefone.

Im Rahmen dieser Ermittlungsmaßnahmen ergab sich der Anfangsverdacht für eine Verletzung des Dienstgeheimnisses gegen einen weiteren Polizeibeamten des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main. Auch für diesen Beamten wurde ein Durchsuchungsbeschluss erwirkt und vollstreckt.

Besonders schwer wiege nicht nur, dass nach derzeitiger Kenntnislage Vorgesetzte beteiligt seien und ihrer besonderen Verantwortung nicht gerecht wurden, sondern mutmaßlich auch ihre Funktion missbrauchten, um Fehlverhalten zu vertuschen

Den betroffenen Polizeibeamten wurde ein Verbot des Führens der Dienstgeschäfte ausgesprochen. Weitergehende beamten- und disziplinarrechtliche Maßnahmen werden derzeit durch das Polizeipräsidium Frankfurt am Main geprüft.

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