Mühlheim – Hoher Schaden nach Dachstuhlbrand: Aus bislang unbekannter Ursache, kam es am frühen Freitagabend, gegen 18:40 Uhr, zu einem Dachstuhlbrand in einem Zweifamilienhaus an der Rodaustraße.
Das Anwesen wurde hierbei so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass es bis auf weiteres unbewohnbar ist. Die Bewohner haben eigenständig das Haus verlassen können und blieben unverletzt. Einzig ein Hausbewohner, welcher noch versuchte den Brand mittels Feuerlöscher zu bekämpfen, wurde vorsorglich mit Verdacht auf eine Rauchgasvergiftung einem Klinikum zugeführt.
Die Feuerwehren aus Mühlheim, den Ortsteilen Lämmerspiel und Dietesheim hatten den Brand schnell unter Kontrolle und konnten somit ein Übergreifen des Feuers auf angrenzende Anwesen verhindern. Der Sachschaden wird auf ca. 300.000 Euro geschätzt.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Löscharbeiten dauern zur Stunde (23.30 Uhr) noch an.
A3 / Seligenstädter Dreieck: Verkehrsspezialisten der Direktion Verkehrssicherheit haben am Freitag gezielte Kontrollen auf den Autobahnen 3 und 45 im Bereich des Seligenstädter Dreiecks durchgeführt und dabei zahlreiche Verstöße aufgedeckt. In der Zeit von 10 bis 15 Uhr richteten die Beamtinnen und Beamten ihren Fokus schwerpunktmäßig auf Kleintransporter bis 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht sowie auf die Erkennung von drogenbeeinflussten Verkehrsteilnehmern.
Sowohl stationär als auch mobil wurden im Laufe des Tages 83 Kleintransporter und zwölf PKW einer Fahrzeug- und Personenkontrolle zugeführt.
Die Bilanz: Drei Fahrzeugführer, darunter ein 34-jähriger Golf-Fahrer sowie ein 39 Jahre alter Opel-Fahrer, wurden zur Blutentnahme gebeten, weil sie unter dem Einfluss berauschender Mittel unterwegs gewesen sein sollen. Entsprechende Anzeigen kommen nun auf sie zu.
Zwei weitere Personen erwarten nun ebenfalls strafrechtliche Konsequenzen, denn ihnen wird Fahren ohne Fahrerlaubnis unterstellt.
Gegen einen ebenfalls 39-jährigen Autofahrer, der in seinem VW von den Ordnungshütern angehalten wurde, wird nun wegen Verdachts des Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz ermittelt. Vorwurf hier: Der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für seinen Touran soll nicht mehr vorgelegen haben.
Darüber hinaus ahndeten die Kontrollkräfte elf Verstöße nach dem Fahrpersonalrecht, fünf Zuwiderhandlungen gegen die Ladungssicherung sowie neun andere Verstöße nach der Straßenverkehrsordnung.