Mittwoch, 12. November 2025
's BlättscheLokalesPolizeiPolizeimeldungen vom 12. April

Polizeimeldungen vom 12. April

Offenbach – Schwerverletzte Fußgängerin nach Verkehrsunfall auf Zebrastreifen: Autofahrerin offenbar unter Alkoholeinfluss.

Am heutigen Nachmittag ereignete sich in der Buchhügelallee in Offenbach ein Verkehrsunfall, bei dem eine 90-jährige Fußgängerin schwere Verletzungen davontrug.

Nach ersten Erkenntnissen befuhr eine 31-jährige Smart-Fahrerin aus Offenbach gegen 17.35 Uhr die Buchhügelallee in Richtung Hessenring. Im Bereich der 50er-Hausnummern betrat die Seniorin den dortigen Zebrastreifen und überquerte die Fahrbahn. Zeugenaussagen zufolge befand sie sich bereits mittig auf dem Überweg, als der Smart sie erfasste. Rettungskräfte brachten die schwer verletzte Frau umgehend in ein Krankenhaus. Am Fahrzeug entstand lediglich geringer Sachschaden.

Ein Atemalkoholtest bei der Autofahrerin ergab einen Wert von über 2,2 Promille. In der Folge musste sie nicht nur eine Blutprobe, sondern auch ihren Führerschein abgeben.

Ein hinzugezogener Gutachter rekonstruiert nun den genauen Unfallhergang.

Unfallzeugen werden gebeten, sich beim Polizeirevier Offenbach unter der Rufnummer 069 – 8098-5100 zu melden.

Tannenmühlkreisel/B448/B45 – Alkoholfahrt mit Alleinunfall: Offensichtlich unter Alkoholeinfluss kam ein 19-jähriger VW-Scirocco-Fahrer am frühen Samstagmorgen, gegen 3.40 Uhr, an der Auffahrt B448 zur B45 in Richtung Rodgau von der Fahrbahn ab und blieb auf der Seite liegen.

Der VW wurde hierbei erheblich beschädigt, alle Airbag lösten aus. Ein Zeuge sah den Fahrer anschließend in den Wald flüchten. Da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass sich der flüchtige Fahrer aufgrund unbekannter Verletzungen in einem hilflosen Zustand befand, wurden starke Polizeikräfte zusammengezogen, um den Verunfallten zu suchen.

Unterstützt wurden die Beamten durch einen Diensthund und eine Drohne der Feuerwehr. Im Anschluss kam auch der Polizeihubschrauber zum Einsatz. Letztendlich konnte der Unfallfahrer an seiner Wohnanschrift gestellt werden.

Er wies leichte Verletzungen auf und musste im Anschluss eine Blutprobe abgeben. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde zur Rekonstruktion des Unfalls ein Gutachter hinzugezogen. Der Gesamtschaden beläuft sich auf geschätzte 11.000 Euro.

Die Sperrung der Auffahrt konnte nach vier Stunden Gutachtertätigkeit und anschließender Aufräumarbeiten aufgehoben werden.

- Werbung -
Habt Ihr Themen für die ihr euch einsetzen wollt oder „Aufreger“ die euch auf den Nägeln brennen? Dann schreibt uns eine Mail an redaktion@blaettsche.de. – Bock dabei zu sein? Infos zu Onlinewerbung unter marketing@blaettsche.de

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein