Sonntag, 20. Juli 2025
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Polizeimeldungen vom 18. Juni

Ermittlungen wegen des Verdachts des Tötungsdeliktes

Hanau – Zwei 14-Jährige kamen nach richterlicher Vorführung in Justizvollzugsanstalt:

Am Donnerstag verzeichnete die Polizei eine zügige Festnahme in der Fußgängerzone an der Straße „Am Freiheitsplatz“, nachdem eine körperliche Auseinandersetzung in der Nähe eines dortigen Kiosks gemeldet worden war. Ein 14-Jähriger Tatverdächtiger, der mutmaßlich an der Auseinandersetzung beteiligt war, hatte zudem einen durch die Staatsanwaltschaft Hanau erlassenen offenen Untersuchungshaftbefehl, weshalb er am Freitagnachmittag vorgeführt wurde und anschließend in eine Justizvollzugsanstalt kam. Dabei wird dem Beschuldigten unter anderem gemeinschaftlicher schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen, gemeinschaftlicher Raub sowie Diebstahl und Bedrohung vorgeworfen. Die Taten ereigneten sich zwischen dem 15. Mai und dem 3. Juni 2025 in Hanau.

Am Dienstag erfolgte zudem die Festnahme eines weiteren 14 Jahre alten Verdächtigen, der die Raubdelikte gemeinschaftlich mit dem bereits festgenommenen Jugendlichen begangen haben soll. Dieser wurde wegen einer Vielzahl an vorgeworfenen Delikten, darunter gemeinschaftlicher schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und gemeinschaftlicher Raub in zwei Fällen am Dienstag in Hanau festgenommen, beim Amtsgericht Hanau vorgeführt und anschließend ebenfalls in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Bei beiden Tatverdächtigen erfolgte die Anordnung der Untersuchungshaft wegen Wiederholungsgefahr.

Bei der raschen Tataufklärung und den zügigen Festnahmen sind die gute Zusammenarbeit des in Hanau ansässigen Haus des Jugendrechts und die dadurch enge Verzahnung zwischen den beteiligten Akteuren hervorzuheben. Durch die beiden Festnahmen dürften eine Vielzahl an Straftaten aufgeklärt werden.

Sachverhalt am Donnerstagabend „Am Freiheitsplatz“: Festnahme des 14-Jährigen – Einlieferung in JVA wegen offenem Haftbefehl

Gegen 18.40 Uhr gingen mehrere Notrufe ein, dass es zu einer Auseinandersetzung an einem Kiosk in der Fußgängerzone käme. Einer der Beteiligten, gegen den nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt wird, habe auch ein Reizstoffsprühgerät eingesetzt.

Nur wenige Minuten nach der Tat machten Polizeibeamte zwei Personen an der Langstraße / Fahrstraße ausfindig, auf die die Personenbeschreibungen passten. Im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung wurde bekannt, dass sich die beiden Beteiligten wohl flüchtig kennen. Sie sollen sich verabredet haben, um einen vorangegangenen Streit beizulegen. Dies gelang offensichtlich nicht, da der 14-Jährige während des Treffens ein Reizstoffsprühgerät gezückt und den Inhalt in Richtung des 14 Jahre alten Gegenübers gesprüht haben soll. Dieser zog sich hierdurch leichte Verletzungen zu. Er wurde nach der Behandlung in einem Rettungswagen an seine Eltern übergeben.

Erlensee – Ermittlungen wegen des Verdachts des Tötungsdeliktes:

Nach dem Auffinden eines zunächst seit dem 15. Mai vermissten 65 Jahre alten Rentners aus Erlensee ermitteln die Staatsanwaltschaft Hanau und die Kriminalpolizei wegen des Verdachts eines Tötungsdeliktes. Nach dem Auffinden des Leichnams des 65-Jährigen hatten sich im Rahmen der durchgeführten Obduktion durch die Rechtsmedizin Frankfurt/Main deutliche Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Gewaltdeliktes ergeben.

Trotz bereits erfolgter umfangreicher Spurensicherungsmaßnahmen und Ermittlungen suchen Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei nach Zeugen und bitten um Mithilfe:

   - Wer kann Angaben zur Tat machen?
- Wer hat den Rentner am Nachmittag oder in den Abendstunden des Donnerstags, 15. Mai gesehen?
- Wer kann Hinweise auf den abgebildeten Gegenstand und dessen Herkunft (siehe Fahndungsplakat) geben?

Zeugenhinweise nimmt die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 069 – 8098-4118 entgegen.

Für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat führen, hat die Staatsanwaltschaft Hanau eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgelobt (siehe Fahndungsplakat).

Ermittlungen wegen des Verdachts des Tötungsdeliktes. Bild: Polizei (PPSOH)

A3 / Rodgau – „Big Problem on my Card“: LKW-Fahrer fährt (fast) ohne Pause durch:

Am Montagvormittag staunten Beamte der Verkehrsinspektion nicht schlecht, als sie auf der Autobahn 3 in Fahrtrichtung Frankfurt, kurz vor der Tank- und Rastanlage Weiskirchen Nord, im Rahmen einer routinemäßigen Kontrolle einen LKW mit Anhänger einer türkischen Spedition anhielten.

Der 35-jährige Fahrer wirkte sichtlich erschöpft, als er auf Englisch erklärte: „I have a big problem on my card.“ Und tatsächlich – ein Blick in die Fahrerkarte zeigte: ein ernstes Problem, das schnell auch gefährlich werden kann.

Innerhalb von weniger als 48 Stunden hatte der Fahrer insgesamt 23 Stunden und 25 Minuten hinter dem Steuer verbracht. Die längste Pause betrug gerade einmal fünf Stunden – deutlich zu kurz, um den gesetzlichen Ruhezeiten zu entsprechen.

Die Beamten untersagten die Weiterfahrt und ordneten eine Ruhezeit bis zum Folgetag (Dienstag) um 9 Uhr an. Während der Fahrer die vorgeschriebene Erholungspause einlegte, wurde gegen das Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 6.480 Euro und gegen den Fahrer selbst eines von 2.160 Euro verhängt.

Nach Ablauf der Ruhezeit durfte der Mann seine Fahrt fortsetzen.

Hintergrund:

Berufskraftfahrer, die gewerblich Personen oder Güter befördern, haben eine verantwortungsvolle Tätigkeit. Die hohe Verkehrsdichte und harter Wettbewerb führen schnell zu Übermüdung. Zum Schutz der Fahrerinnen und Fahrer und anderen Verkehrsteilnehmer hat der Gesetzgeber Lenk- und Ruhezeiten festgelegt. Nach den geltenden Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes in Verbindung mit der EU-Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind sie gesetzlich dazu verpflichtet, Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten.

Daher dürfen sie täglich maximal neun Stunden (in Ausnahmefällen zehn Stunden) am Steuer verbringen. Die tägliche Ruhezeit muss grundsätzlich mindestens elf Stunden betragen, um ausreichend Erholung sicherzustellen.

Lenk- und Ruhezeiten gelten nur für gewerbliche Fahrten. Die Missachtung dieser Regeln erhöht nicht nur das Risiko von Unfällen erheblich, sondern gefährdet auch die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer.

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