Sonntag, 7. Dezember 2025
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Polizeimeldungen vom 11. Juli

Hanau – Schnelle Festnahme nach Zeugenhinweis: Mutmaßlicher Graffiti-Sprayer musste mit zum Revier. Aufgrund eines aufmerksamen Zeugen und dessen Hinweis nahmen Polizeibeamte am Donnerstagnachmittag einen mutmaßlichen Graffiti-Sprayer vorläufig fest.

Der 23-Jährige soll gegen 12.40 Uhr einen Stromverteilungskasten an der Stettiner Straße mit einer Sprühdose und einem Lackstift beschmiert haben. Ein Zeuge hatte die Sachbeschädigung beobachtet und folgerichtig die Polizei informiert.

Eine Streifenbesatzung machte den 23-Jährigen in einem angrenzenden Park ausfindig, nahm ihn vorläufig fest und brachte ihn zur Wache des Polizeireviers. Bei der Durchsuchung der mitgeführten Sachen fanden die Beamten unter anderem eine Sprühdose auf. Das zuständige Sachgebiet Sprayer der Regionalen Ermittlungsgruppe in Hanau prüft derzeit, inwieweit der Verdächtigte für gleichgelagerte Taten verantwortlich sein könnte. Die Ermittlungen dahingehend laufen.

A 3 / Weiskirchen – Mehrere Festnahmen nach Fahrzeugkontrolle: Gleich mehrere Festnahmen verzeichneten Zivilfahnder der Operativen Einheit Bundesautobahn, als diese am Mittwochnachmittag, gegen 16 Uhr, einen Opel mit drei Fahrzeuginsassen kontrollierten.

Die Kontrolle fand auf der Tank- und Rastanlage Weiskirchen in Fahrtrichtung Köln statt.

Der 43-jährige Fahrer stand augenscheinlich unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln; der durchgeführte Drogenvortest zeigte ein positives Ergebnis an, weshalb dem vorläufig Festgenommenen Blut abgenommen wurde. Auf ihn kommt unter anderem ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln zu.

Die 50 Jahre alte Mitfahrerin konnte sich zunächst nicht ausweisen. Bei der Überprüfung ihrer Identität mittels des sogenannten Fast-ID-Verfahrens, stellten die Gesetzeshüter anschließend fest, dass gegen die Frau ein Abschiebehaftbefehl vorlag.

Sie musste mit zur Wache, wo sie erkennungsdienstlich behandelt wurde und anschließend in das Polizeigewahrsam kam. Auf sie wartet jetzt ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Die dritte Person war wegen mehrerer Delikte zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben.

Die Polizisten notierten den derzeitigen Wohnort des 45-Jährigen und entließen ihn im Anschluss.

Als wäre das noch nicht genug, stellten die aufmerksamen Schutzmänner auch noch fest, dass der Versicherungsschutz des Astras abgelaufen war, weshalb eine weitere Strafanzeige gefertigt wurde.

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