B43a / Klein-Auheim – Unfall zur Rushhour: eine Person schwerverletzt.
Aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens auf der Bundesstraße 43a in Fahrtrichtung Autobahn 3 kam es am Donnerstag während der Rushhour zu einem Unfall. Ein Golf-Fahrer fuhr gegen 15.30 Uhr auf der linken der beiden Fahrspuren, zwischen den Anschlussstellen Hanau Hafen und Klein-Auheim.
Nach derzeitigen Erkenntnissen bemerkte der 26Jährige ein langsam vor ihm fahrendes Fahrzeug vermutlich zu spät und konnte diesem nicht mehr ausweichen. Es kam zur Kollision. Durch die Wucht des Zusammenstoßes wurde der Golf nach rechts gestoßen, von einem anderen Fahrzeug erfasst und gegen die Lärmschutzwand geschleudert.
Der 26-Jahre alte Mann aus Roßdorf erlitt schwere Verletzungen und wurde in ein Krankenhaus verbracht.
Die Bundesstraße 43a war für die Dauer der Unfallaufnahme und die Bergungsarbeiten voll gesperrt. Derzeit können noch keine Angaben zur Schadenshöhe gemacht werden.
Die Bergungsarbeiten dauern aktuell noch an.
Zeugen des Unfalls wenden sich bitte telefonisch unter der Rufnummer 06181 – 9010-0 an die Polizeiautobahnstation des Polizeipräsidiums Südosthessen.
A3 / Rodgau – Laster mit erheblichen Mängeln aus dem Verkehr gezogen: Beamte der Polizeiautobahnstation Südosthessen kontrollierten am Mittwoch, gegen 10 Uhr, auf der Bundesautobahn 3 einen Laster mit Anhänger. Im Rahmen der durchgeführten Kontrolle konnten die eingesetzten Ordnungshüter zunächst diverse Reifenmängel feststellen. Am Zugfahrzeug des Gespanns mussten sechs von acht Reifen, aufgrund erheblicher Mängel, vor Ort erneuert werden. Zudem war die Hauptuntersuchung des Fahrzeugs vor Kurzem abgelaufen.
Auf Nachfrage erklärte der Brummi-Fahrer, dass eine Vorstellung der Zugmaschine bei der TÜV-Organisation bereits erfolgte, aber aufgrund vieler festgestellter Mängel die benötigte Plakette nicht zugeteilt wurde. Trotz der abgelaufenen Hauptuntersuchung und dem Wissen der Mängel setzte die Firma das Fahrzeug weiterhin ein.
Nun kommen auf den Firmeninhaber gleich mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren zu. Auch der Laster-Fahrer muss sich verantworten; er muss ein Bußgeld zahlen. Der Sachverhalt erklärt die Dringlichkeit von solch gelagerten Verkehrskontrollen und gibt einen guten Einblick in autobahnpolizeiliche Verkehrssicherheitsarbeit. Neben den festgestellten Mängeln zeigt sich der Druck und die eventuellen Konsequenzen, welchen die Fahrer ausgesetzt sind.
Offenbach – Feuer in Pflanzenhalle ausgebrochen: Am Donnerstag, gegen 12.50 Uhr, brach auf einem Gelände im Bereich der Hanauer Straße / Karl-Herdt-Weg ein Feuer in einer Pflanzenhalle aus. Die durch den Brand verursachte Rauchsäule war weithin sichtbar. Die Polizei unterstützte zeitweise die Löscharbeiten durch den Einsatz eines Wasserwerfers.
Der Sachschaden an dem scheunenähnlichen Gebäude sowie an der umliegenden Vegetation wird auf etwa 35.000 Euro geschätzt. Verletzt wurde niemand. Da eine fahrlässige Brandstiftung nicht ausgeschlossen werden kann, hat die Kriminalpolizei die Ermittlungen übernommen.
Großauheim – Laster fährt plötzlich rückwärts: Rollerfahrer stürzte. Ein 54-jähriger Rollerfahrer stand am Dienstagmorgen, gegen 7 Uhr, an der Kreuzung Rodgaustraße / Josef-Bautz-Straße als der vor ihm wartende Laster nach ersten Erkenntnissen plötzlich rückwärts gefahren sein soll. Der Fahrer des Kleinkraftrades versuchte noch auszuweichen, kam hierbei jedoch zu Fall und verletzte sich leicht. Nachdem die Ampel grün zeigte, setzte der Laster-Fahrer seine Fahrt in der Rodgaustraße fort, ohne seinen Pflichten als Unfallbeteiligter nachzukommen.
Die Beamten der Unfallfluchtgruppe nehmen Zeugenhinweise unter der Rufnummer 069 – 8098-5699 entgegen.
Großauheim – Eine Person bei Auseinandersetzung leicht verletzt: Zwei Männer im Alter von 41 und 45 Jahren gerieten am Mittwoch, gegen 19.30 Uhr, in einem Mehrfamilienhaus in der Rochusstraße (20-er Hausnummern) in Streit. Die Auseinandersetzung wurde zuerst verbal geführt, doch dann soll der 41-Jährige seinen älteren Kontrahenten mit einem kleinen Küchenmesser oberflächlich am rechten Arm verletzt haben, sodass dieser medizinisch versorgt werden musste. Der mutmaßliche Tatverdächtige musste mit auf die Dienststelle, wo neben der erkennungsdienstlichen Behandlung auch eine Blutentnahme erfolgte. Aufgrund eines bestehenden Haftbefehles erfolgte anschließend die Überführung des 45-Jährigen in eine Justizvollzugsanstalt. Auf den Hanauer kommt nun ein Strafverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zu.