Donnerstag, 13. November 2025
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Polizeimeldungen vom 29. Oktober

Gruseln gestattet, Vandalismus verboten

Klein-Auheim – Einbruch in Gaststätte: Zeugensuche! An der Fasaneriestraße in Klein-Auheim waren Unbekannte in der Nacht zum Dienstag in den Räumlichkeiten einer Gaststätte (100er-Hausnummern) zugange und entwendeten unter anderem mehrere elektronische Geräte, diverse Flaschen Alkohol, zwei Schneidegeräte und Bargeld.

Zwischen Montagabend, 22.10 Uhr und Dienstagmorgen, 9 Uhr, schlugen die Einbrecher eine Fensterscheibe der Gaststätte ein, öffneten dieses anschließend und kletterten ins Innere. Dort durchwühlten sie den gesamten Thekenbereich und durchsuchten mehrere Schubladen. Mit der Beute, die einen Wert von mehreren tausend Euro hat, machten sich die Unbekannten davon.

Der entstandene Sachschaden beträgt rund 500 Euro. Die Kriminalpolizei bittet Zeugen, sich unter der Rufnummer 06181 – 100-123 zu melden.

Region – Gruseln gestattet, Vandalismus verboten: Polizei erinnert an die Halloween-Spielregeln.

An diesem Freitag ist nicht nur Reformationstag, sondern auch „Halloween“ – eine sprachliche Umwandlung von „All Hallows‘ Eve“ („der Abend vor Allerheiligen“), der ursprünglichen Bezeichnung im englischen Sprachraum.

Wie in der Vergangenheit werden auch in diesem Jahr am 31. Oktober vielerorts wieder zahlreiche „Gespenster“ und gruselige Kreaturen in den Abend- und Nachtstunden durch die Straßen ziehen, um die Hausbewohner mit dem Ausspruch „Süßes oder Saures“ vor die Wahl eines Streiches oder einer süß-sauren Spende zu stellen.

Doch Vorsicht – nicht jeder Spaß ist erlaubt! Insbesondere ist Halloween keineswegs ein Freibrief für Vandalismus: Wer Hauswände mit Eiern bewirft, Böller in Briefkästen zündet, Gullydeckel entfernt oder Autospiegel abtritt, riskiert nicht nur Ärger, sondern auch eine Anzeige, etwa wegen Sachbeschädigung oder gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr. Die Polizei ist in der Halloween-Nacht insofern wieder unterwegs, um ein Auge auf die Straßen zu werfen und für die Sicherheit aller da zu sein.

An die Halloween-Spielregeln müssen sich alle halten – selbst die Kleinsten. Besonders die Eltern sind gefragt: Sie sollten ihre Kinder idealerweise begleiten und auf mögliche Gefahren hinweisen. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren strafrechtlich nicht belangt werden können, entbindet das die Eltern nicht von ihrer Verantwortung. Auf sie können zivilrechtliche Forderungen zukommen, wenn es ihre Sprösslinge mit üblen Streichen übertreiben.

Deshalb der Appell an alle Eltern: Sprechen Sie mit Ihren Kindern! Machen Sie ihnen klar, dass Halloween zwar gruselig, aber nicht gefährlich werden soll. Streiche, die Schaden anrichten oder andere erschrecken, sind nicht der Sinn der Sache. Halloween soll ein fröhliches Fest für alle sein, und dazu gehört auch, dass man sich respektvoll gegenüber anderen verhält und die Straßen nicht mit unangemessenem Schabernack unsicher macht.

Sichtbarkeit ist ebenfalls wichtig: Furchteinflößende Kostüme sind meist dunkel und können von Autofahrern leicht übersehen werden. Helle oder reflektierende Verkleidungen tragen lautet die Devise, um im Dunkeln gut sichtbar zu sein. Taschenlampen oder Leuchtstäbe helfen zusätzlich, um von Autofahrern rechtzeitig gesehen zu werden.

Das Polizeipräsidium Südosthessen wünscht allen begeisterten Halloween-Fans ein tolles und vor allem sicheres Halloween-Fest. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorsicht kann es für alle eine schaurig-schöne Nacht werden…

Pech beim Wendemanöver. Bild: Polizei

Gelnhausen – Stundenlange Vollsperrung aufgrund missglücktem Wendemanöver:

Ein Wendemanöver ist am Dienstagabend auf der Landesstraße 3201 zwischen Haitz und Neuwirtheim nicht nur gehörig schief gegangen, sondern hatte auch eine gut sechsstündige Vollsperrung zur Folge.

Gegen 21.35 Uhr teilte ein Verkehrsteilnehmer der Polizei mit, dass auf der Strecke ein Bus quer auf der Fahrbahn stehen würde, sodass sich die Beamten der Sache annahmen. Die Hoffnung, dass das Gefährt schnell wieder weiterfahren konnte, schwand jedoch vollends, als klar war, dass der Bus regelrecht auf der Straße aufsaß und die Hinterachse über dem Straßengraben schwebte. Der Fahrer, so die Erkenntnis vor Ort, hatte sich nach eigenen Angaben verfahren und wollte den Bus kurzerhand wenden.- so sagte es ihm offenbar auch das Navi.

Aufgrund der Ausmaße und der Lage des Fahrzeugs musste ein Autokran anrücken, um ihn herauszuheben. Das dauerte letztlich bis etwa 3.30 Uhr, sodass die Landesstraße bis dahin vollgesperrt war. Ein möglicher Schaden, der am Unterboden entstanden sein könnte, muss noch geprüft werden. Fahrgäste befanden sich nicht an Bord, verletzt wurde niemand.

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