Donnerstag, 28. März 2024
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Klein-Auheim: Erste Lockerungen beim Wildparkbesuch

Keine Testpflicht für den Eintritt erforderlich / Aber: Online anmelden!

Seit Pfingstsonntag, 23. Mai, benötigen die Besucher des Wildparks “Alte Fasanerie” in Klein-Auheim wie auch in vielen anderen Zoos und Tierparks des Landes Hessen kein negatives Testergebnis mehr beim Eintritt an der Kasse. Über diese erste Lockerung ist das Team von HessenForst sehr glücklich, da die Besucherzahlen seit Einführung der Testpflicht merklich zurückgegangen waren.
Als Einrichtung im Main-Kinzig-Kreis gelten zurzeit die vom Land Hessen vereinbarten Regeln und Verordnungen der Lockerungsstufe 1. Wer den Wildpark besuchen möchte, muss sich weiterhin über das Online-Buchungssystem der Homepage voranmelden und einen Tagestermin vereinbaren (www.erlebnis-wildpark.de ).

Für das Außengelände und die Innengebäude ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erforderlich. Wildpark-Veranstaltungen werden unter Auflagen (wie zum Beispiel Testpflicht für alle Teilnehmenden über sechs Jahre) voraussichtlich ab dem 1. Juni wieder angeboten. Die gängigen Abstands- und Hygieneregeln gelten natürlich weiterhin im Wildpark. Das Streichelgehege bleibt vorerst geschlossen, die Spielbereiche sind geöffnet.
Ausdrücklich weisen die Mitarbeiter des Wildparks darauf hin, dass eine Gruppenbildung von mehr als zwei Haushalten derzeit im Wildpark nicht zulässig ist und bittet alle Besucher im Interesse des Gesundheitsschutzes für sich und andere, die geltenden Regeln zuverlässig zu beachten.
Darüber hinaus hat auch das generelle Fütterungsverbot im Wildpark weiterhin Bestand.

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