Vier Objekte in Hanau und Frankfurt am Main durchsuchten die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) und die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift (GER) des Hessischen Landeskriminalamts und des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main am 8. und 9. März. Zwei Personen wurden festgenommen.
Die Maßnahmen richteten sich gegen einen 25-jährigen deutschen Staatsangehörigen und einen 50-jährigen italienischen Staatsangehörigen, gegen die aufgrund der seit Juli 2020 geführten Ermittlungen der Verdacht bestand, unerlaubt mit Betäubungsmitteln Handel zu treiben. Im Rahmen von Ermittlungen konnte die Anlieferung von mutmaßlichen Betäubungsmitteln festgestellt werden. Die anschließend durchgeführten Durchsuchungen führten zum Auffinden von 28 Kilogramm Methamphetamin (Crystal-Meth) in einer Garage in Hanau, die mutmaßlich für den gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmt waren.
Die beiden Tatverdächtigen wurden am 9. März dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete. Den beiden Beschuldigten droht im Falle einer Verurteilung eine mehrjährige Freiheitsstrafe. Das Gesetz sieht für Taten des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge einen Strafrahmen von einem bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe vor.
GER-Hessen
Die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Rauschgift Hessen wurde im Jahr 2012 als Zusammenschluss von Ermittlern des Hessischen Landeskriminalamts und des Zollfahndungsamts Frankfurt am Main gegründet. Ziel der GER Hessen ist die Bekämpfung der hessenweiten und grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität. Als Expertendienststelle führt die GER Hessen besonders umfangreiche Ermittlungsverfahren im Bereich der schweren und organisierten Kriminalität, Schwerpunkt Rauschgiftdelikte.
ZIT
Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) wurde Anfang 2010 als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit Sitz im mittelhessischen Gießen errichtet. Seit Juli 2019 hat die ZIT ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die ZIT ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit.