Sonntag, 8. September 2024
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Polizei warnt vor digitaler “Hetzjagd”

Meldungen über verdächtiges Verhalten eines Mannes

Verzicht auf Warnhinweise in den sozialen Medien: Am Mittwoch, 10. Juli, hatten sich besorgte Eltern an die Polizei in Mühlheim gewandt und von einem Mann berichtet, der in den letzten Tagen im Bereich eines Supermarktes an der Bischof-Ketteler-Straße in Lämmerspiel öfters Kinder angesprochen haben soll, darunter auch ihre eigene Tochter. In dem Zusammenhang kursieren in den sozialen Netzwerken aktuell Warnungen vor dieser Person, die die Polizei mit Sorge betrachtet, nicht zuletzt, da es dabei offenbar vereinzelt auch schon zu Kommentaren mit drohenden Inhalten gekommen sein soll.

Die Beamten haben den Mann bereits identifiziert und noch am gleichen Tag die Ermittlungen aufgenommen. Bislang konnten in Bezug auf das Verhalten des Mannes keine strafbaren Handlungen festgestellt werden.

Vielmehr liegen den Ermittlern bis dato Erkenntnisse vor, die darauf schließen lassen, dass ein Ansprechen anderer Personen durch den Mann ohne böswillige Intention erfolgt. Die Beamten sind dabei keinesfalls leichtgläubig: Sie ermitteln auch weiterhin zu den Geschehensumständen und den ihnen bisher vorliegenden Schilderungen. Die Ordnungshüter betonen dabei ganz allgemein, dass sie stets und umgehend die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, sollte eine Gefährdung für andere im Raum stehen.

Gleichwohl die Polizei jeden Hinweis ernst nimmt und diesen mit größter Sorgfalt nachgeht, warnt sie aber auch vor ungewollter Panikmache im Netz und appelliert daher eindringlich, auf ungerechtfertigte private “Fahndungen” und Warnhinweise in den sozialen Medien zu verzichten.

…unter Umständen auch strafbar

Abbildungen und damit verbundene Äußerungen bzw. Kommentare können schnell zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Person führen und unter Umständen auch strafbar sein, etwa wenn sie geeignet sind, die Person herabzuwürdigen oder in anderer Weise zu diskreditieren.

Statt der Verbreitung von möglicherweise falschen Informationen können Eltern auch selbst etwas tun: Beugen Sie vor, machen Sie Ihr Kind stark!

Wichtig ist, dass Eltern mit ihren Kindern immer wieder über die wichtigsten Verhaltensregeln sprechen, an die sie sich halten sollen, wenn sie alleine unterwegs sind – beispielsweise auf dem Schulweg.

Kinder sollten keine Angst haben, in einer Situation, die ihnen seltsam vorkommt, selbst die Polizei zu rufen. 110 – diese Nummer kennen schon die Kleinsten.

Weitere Hinweise zu den aktuellen Vorfällen nimmt die Kriminalpolizei unter der Telefonnummer 069 – 8098-1234 entgegen.

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