Freitag, 26. April 2024
's BlättscheLokalesKein "Kavaliersdelikt", sondern Ordnungswidrigkeit

Kein “Kavaliersdelikt”, sondern Ordnungswidrigkeit

Verunreinigungen durch Hundekot / Beseitigung nicht in Hundesteuer verankert

Zu jeder Jahreszeit ein bekanntes Ärgernis für viele Bürger ist die Verunreinigung von Gehwegen, Spielplätzen und öffentlichen Anlagen durch Hundekot. Für viele Hundehalter ist das Entfernen des Hundekots selbstverständlich. Einige andere kommen dem jedoch nicht nach. Weit verbreitet ist nämlich immer noch die irrtümliche Meinung, dass mit der gezahlten Hundesteuer gleichzeitig auch die Beseitigung des Hundekots auf Kosten der Allgemeinheit oder der jeweiligen Anlieger des Gehweges abgegolten ist. Dem ist nicht so!
Das Ordnungsamt weist in diesem Zusammenhang auf die Verpflichtung der Hundebesitzer gemäß der Abfallsatzung der Stadt Hanau hin, die “Geschäfte” ihrer vierbeinigen Lieblinge zu entsorgen. Es sollte schließlich im Interesse aller sein, einen kleinen Beitrag für ein sauberes Stadtbild zu leisten.
Alle  Hundehalter und “Gassi-Geher” müssen zu diesem Zweck immer ausreichend Hundekot-Tüten/Beutel mit sich führen. Zur Unterstützung stehen zudem in jedem Stadtteil genügend Tütenspender mit Abfallbehältern, um den Hundehaltern die ordnungsrechtliche Beseitigung der “Geschäfte” ihres Hundes zu erleichtern.
Die Nichtbeseitigung des Hundekots durch die Hundehalter ist aus rechtlicher Sicht kein “Kavaliersdelikt”, sondern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

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