Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Kommunal- und Ausländerbeiratswahl am 14. März weist Seligenstadts Erster Stadtrat Michael Gerheim darauf hin, dass der Briefwahlantrag als höchstpersönliches Recht tatsächlich auch persönlich erfolgen muss. „Wer Briefwahlunterlagen für einen anderen beantragen will, beispielsweise für seinen Ehepartner, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht.“
Für die Briefwahl bedarf es eines Wahlscheines. Dieser kann seit dem 1. Februar schriftlich, online über die Internetseite der Stadt Seligenstadt (https://www.seligenstadt.de/aktuelles/wahlen-2021/ ) oder nach vorheriger Terminvereinbarung direkt im Bürgeramt in der Frankfurter Straße 100 beantragt werden. Vermehrt stellt das Wahlamt jedoch fest, dass Ehe- oder Lebenspartner einen gemeinschaftlichen Antrag stellen, beispielsweise in einer gemeinsamen E-Mail. Diese Anträge können vom Wahlamt leider nicht ohne eine entsprechende schriftliche Bevollmächtigung bearbeitet werden.
„Wir bitten daher alle Wahlberechtigten darum, den Antrag für sich selbst per einzelner E-Mail, online oder nach Terminvereinbarung persönlich im Bürgeramt zu stellen“, appelliert Gerheim.