Sonntag, 29. September 2024
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Neue Wohnungen an der Obergasse

Auf dem ehemaligen Hanjersch-Gelände tut sich was

“Alea iacta est” – Der Würfel ist gefallen. ‘s Blättsche berichtet einmal mehr zuerst und exklusiv.

Kein neues Nachfolge-Gasthaus an der Obergasse in Klein-Auheim für das Restaurant “Zum grünen Baum”. In spätestens zwei Jahren sollen auf dem Grundstück gegenüber der St. Peter und Paul-Kirche 22 Eigentumswohnung gebaut werden. Darauf weisen ein Plakat sowie die Informationen auf der Website der hierzulande bekannten Immobilien-Firma Hermann hin.

Bestürzung nicht nur in Klein-Auheim, als vor genau zweieinhalb Jahren bekannt wurde: “De Hanjersch schließt!” Am 1. Mai 2022 war es dann soweit und nicht nur bei den Bediensteten flossen Tränen. Die Berichte über das bevorstehende Ende sowie die ersten exklusiven Reaktionen nach der Schließung lasen damals weit mehr als 10.000 Menschen im ‘s Blättsche.

Den Landgasthof “Zum grünen Baum” in Klein-Auheim kannten die meisten Menschen nur unter dem Begriff “Hanjersch”. Mehr dazu in einem früheren Bericht hier im Blättsche. Das Regionalportal ‘s Blättsche berichtete am 9. März 2022 ausführlich über die bevorstehende endgültige Schließung des weit über Hanaus Grenzen hinaus bekannten Landgasthauses “Grüner Baum” in Klein-Auheim.

Nun haben die Mutmaßungen über die Zukunft des Gasthauses, in dem auch zahlreiche Vereine ihre Veranstaltungen feierten, ein Ende. Der Neubau von 22 Eigentumswohnungen auf dem ehemaligen Gelände des Landgasthauses an der Obergasse ist geplant, das Baujahr 2026. Erdgeschosswohnungen mit einem Gartenanteil sind vorgesehen, der Vertriebsstart ist in Kürze, teilt die Firma “Hermann Immobilien Rhein-Main GmbH” auf ihrer Website mit.Kontakt können Interessenten aufnehmen telefonisch unter 06181 – 97800 oder per E-Mail an kontakt@hermann-immobilien.de

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3 Kommentare

  1. Ich nehme einmal an, dass zumindest der ehemalige Gaststättenbereich abgerissen und neu errichtet werden muss. Dann wird’s in der Obergasse ziemlich eng oder sie muss sogar zeitweise gesperrt werden.

  2. Beim Verkauf der Wohnungen sollte schon im Vorfeld darauf hinweisen dass tagsüber die Kirchenglocken läuten und die Turmuhr viertelstündlich schlägt. “Dann kann sich hinterher niemand mehr beschweren” Aber mit Sicherheit wird das nicht der Fall und gibt Streitigkeiten und Klagen vor Gericht.

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