Mittwoch, 8. Mai 2024
's BlättscheGeschichteDas Recht auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit

Das Recht auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit

Gedanken zum Internationalen Tag der Tierrechte

Im Jahr 1998 – 50 Jahre nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte – wurde der 10. Dezember zum Internationalen Tag der Tierrechte bestimmt. Der Tag ist als Ergänzung zum Internationalen Tag der Menschenrechte gedacht und soll darauf hinweisen, dass es inakzeptabel ist, Rechte wie das auf Leben, Freiheit, physische und psychische Unversehrtheit nur auf Angehörige einer bestimmten Spezies zu beschränken. An diesem Tag weisen Tierschutzorganisationen weltweit darauf hin, was Tierrecht eigentlich bedeutet.

Erst seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im deutschen Grundgesetz verankert. In Artikel 20a GG , in dem bereits die natürlichen Lebensgrundlagen geschützt sind, wurden die Worte „und die Tiere” hinzugefügt: “Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.”

Was bedeutet das aber für Tiere und welche Rechte leiten sich für sie nun daraus ab? Den konkreten Schutz von Tieren definiert das Tierschutzgesetz . Dort heißt es: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“
Der Deutsche Tierschutzbund kritisiert beispielsweise, dass das Tierschutzgesetz und sein Vollzug noch erhebliche Mängel aufweise.
Zum einen seien die Vorschriften des Gesetzes und nachgeordnete Regelungen oft unvollständig und auslegungsbedürftig. Es sei zwar möglich, tierschutzwidrige Zustände bei Behörden/Polizei anzuzeigen und um deren Einschreiten zu bitten. Eine Möglichkeit, die Vorschriften des Gesetzes direkt vor Gericht durchzusetzen, hätten Tierschützer jedoch nicht: Wenn Behörden nicht eingreifen, bleiben die Tiere nach wie vor schutzlos.

Das Mensch-Tier-Verhältnis ist durch die Verfassungsergänzung im Grundgesetz nicht vom einen auf den anderen Tag revolutioniert worden. Tierversuche wurden nicht automatisch verboten und auch die industriellen Massentierhaltungen mussten nicht schließen.
Die Staatszielbestimmung verpflichtet die Bundesregierung, dem Tierschutz zu einem möglichst hohen Stellenwert in unserem Rechts- und Wertesystems zu verhelfen. An grundlegenden Missständen in der industriellen Massentierhaltung, in Forschung, Zoo und Zirkus und auch im Heimtierbereich hat sich bis heute wenig geändert. 
Mit dem Staatsziel sind Tiere nach wie vor weder dem Menschen gleichgestellt hinsichtlich dem Recht auf Leben, Freiheit und Unversehrtheit, noch ist deren Nutzung verboten. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Ausbeutung der Natur und Unterdrückung von Mitgeschöpfen noch gerechtfertigt ist in unserer heutigen Gesellschaft. Tiere können ihre moralisch feststellbaren Rechte selbst weder verteidigen noch vor Gericht einfordern. Es geht für die Zukunft also nach wie vor darum – gesellschaftlich und politisch – den Umgang mit Tieren in ethisch verträgliche, tierschutzgerechte Bahnen zu lenken.

Nähere Informationen über die aktuellen Diskussionen findet man unter anderem hier:

Deutscher Bundestag, Parlamentsnachrichten zu:
Nachbesserungen beim Tierschutz 11.02.2020
Nachbesserung bei Tierschutz 27.04.2020
Deutscher Tierschutzbund:
Grundgesetz Tierrecht
Tierversuche
Tierschutzorganisation PETA e.V.
Ärzte gegen Tierversuche
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu:
Tierschutz
Tierversuche/Zahlen
Bundeszentrale für politische Bildung, Tierethik

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