Sie gilt ab Samstag, 24. April, die Bundes-Notbremse, wie sie landläufig heißt. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das neue Infektionsschutzgesetz für Deutschland, das sich ausschließlich an den Inzidenzen orientiert, die vom Robert-Koch-Institut bekannt gegeben werden. Das neue Bundesgesetz sieht die Maßnahmen bis zum 30. Juni 2021 vor. Erst bei Inzidenzen unter 100 kann man in einzelnen Kreisen über Öffnungen reden.
Die ‘s Blättsche-Redaktion hat die wichtigsten Pressemeldungen und Reaktionen aus Bundessicht, aber auch konkret für Hessen, hierzu zusammengetragen und präsentiert diese hier auf einen Blick zum Weiterlesen. Ergänzungen dazu folgen je nach Bedarf als Presse-Echo.
Was bei der Bundes-Notbremse künftig gilt, darüber informiert das ZDF so:
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-infektionsschutzgesetz-bundes-notbremse-100.html
Die Hessische Staatskanzlei informiert auf hesssen.de:
https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/ministerpraesident-bouffier-zum-bundesinfektionsschutzgesetz-0
Hitradio FFH berichtet aus einem Interview mit Ministerpräsident Volker Bouffier.
https://www.ffh.de/nachrichten/top-meldungen/detail/267843-ministerpraesident-bouffier-ueber-notbremse-zu-ffh.html
Focus online gibt Auskunft, was man jetzt abends darf und was nicht:
https://www.focus.de/reisen/bundes-notbremse-tritt-in-kraft-gassi-gehen-muell-rausbringen-reisen-pizza-bestellen-was-sie-jetzt-abends-tun-duerfen-und-was-nicht_id_13223521.html
Kein Veto der Länder zur Bundes-Notbremse:
https://www.n-tv.de/politik/Laender-billigen-Bundes-Notbremse-article22507319.html
Handel befürchtet Warteschlangen vor Lebensmittelläden:
https://www.rnd.de/wirtschaft/corona-notbremse-handel-befurchtet-warteschlangen-vor-lebensmittelladen-4LGMQYVFAUGQNISX5BZO5K6C7M.html