Montag, 29. April 2024
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Überholverbot einspuriger Fahrzeuge überprüft

Kontrollaktion an der Würzburger Straße in Seligenstadt

Seit dem Jahr 2020 weist ein recht neues Verkehrszeichen an der Würzburger Straße darauf hin, dass ein Überholen von Fahr- oder Motorrädern (einspurige Fahrzeuge) in dem ausgewiesenen Teilstück nicht gestattet ist. Nach einer fast zweijährigen Eingewöhnungsphase fand jetzt am 15. Juni in der Zeit von 7.30 bis 9.30 Uhr eine erneute Kontrollaktion statt.

Bild: privat (Stadt)

Insgesamt wurden elf Verstöße festgestellt, in allen Fällen kam es neben einem Bußgeldbescheid auch jeweils zu einem Punkt in Flensburg.

„Die StVO gibt uns mit diesem Verkehrszeichen ein Instrumentarium an die Hand, das Überholen von Fahrrädern auch mittels Beschilderung zu unterbinden. Dadurch erhöht sich bei uns im Bereich der Schulen die Verkehrssicherheit erheblich“, so Erster Stadtrat Michael Gerheim.

Für Missachtungen dieses Überholverbots ist nach dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog ein Regelbußgeld von mindestens 70 Euro festgesetzt. Neben Punkteintragungen in Flensburg können in besonders schweren Fällen Fahrverbote die Folge sein.

In diesem Zusammenhang weist Erster Stadtrat Michael Gerheim darauf hin, dass beim Überholen innerorts grundsätzlich und auch ohne Beschilderung ein Mindestabstand von 1,5 Meter zu Rad fahrenden oder zu Fuß gehenden einzuhalten ist. Mit Anordnung dieses Verkehrszeichen allerdings, ist das Überholen gänzlich verboten.

Unabhängig davon müssen sich natürlich auch Radfahrer an die gültigen Verkehrsregeln halten und dürfen z.B. Einbahnstraßen nur bei gesonderter Ausnahmebeschilderung entgegen der Einbahnrichtung befahren. Auch hier sind Kontrollen geplant.

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