Donnerstag, 28. März 2024
's BlättscheLokalesPolizeiAnklage gegen 60-jährige Hanauerin wegen Mordes an vierjährigem Sohn

Anklage gegen 60-jährige Hanauerin wegen Mordes an vierjährigem Sohn

Ihr wird vorgeworfen, am 17. August 1988 den Jungen aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben

Die Staatsanwaltschaft Hanau hat gegen eine 60 Jahre alte Frau aus Hanau wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes zum Nachteil ihres vierjährigen Sohnes am 17. August 1988 in Hanau Anklage beim Landgericht – Schwurgericht – Hanau erhoben.

Der Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 17. August 1988 den Jungen aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben, in dem sie ihn in ein Badezimmer in einem etwa 87 x 106 cm großen Sack, den sie kopfüber verschnürt hatte, zum Mittagsschlaf gelegt und ihn in die Obhut einer 73-jährigen Frau aus Hanau gegeben hat, die ihrem Sohn nach dem Leben getrachtet haben soll.

Dies soll die Angeschuldigte getan haben, da sie von der 73-Jährigen davon überzeugt worden sein soll, dass ihr Sohn die “Reinkarnation Hitlers, ein Machtsadist und von den Dunklen besessen” sei, weshalb die 60-Jährige dessen Tod billigend in Kauf genommen haben soll.

Die 73-Jährige soll den bis über den Kopf eingeschnürten Jungen seinem Schicksal überlassen haben, obwohl sie dessen Panik aufgrund seiner intensiven Schreie wahrgenommen hatte. In diesem Sack soll das Kind verstorben sein.

Die 73-Jährige wurde am 24. September 2020 vom Landgericht – große Strafkammer als Schwurgericht – Hanau wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt und befindet sich aufgrund eines Haftbefehls vom selben Tage in einer Justizvollzugsanstalt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die 73-Jährige Revision eingelegt hat.

Das Landgericht Hanau hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen die 60-jährige Angeschuldigte zu entscheiden.

- Werbung -
Habt Ihr Themen für die ihr euch einsetzen wollt oder „Aufreger“ die euch auf den Nägeln brennen? Dann schreibt uns eine Mail an redaktion@blaettsche.de. – Bock dabei zu sein? Infos zu Onlinewerbung unter marketing@blaettsche.de

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein