Nachdem am 22. Oktober und am 5. November auf dem Hanauer Marktplatz gehisste Flaggen des Staates Israel widerrechtlich abgenommen und entwendet worden waren, hat die Staatsanwaltschaft Hanau jeweils Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der
Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten gem. § 104 StGB eingeleitet.
Zunächst hatten am 22. Oktober zwei männliche Tatverdächtige die Flagge in der
Innenstadt entwendet, augenscheinlich auf diese uriniert und anschließend angezündet.
Auf die Strafanzeige der Stadt Hanau vom 26. Oktober erfolgte die Auswertung eines in
den sozialen Netzwerken veröffentlichten Videos, das den Tathergang zeigt.
Anschließend ergab sich auch auf Grund weiterer Ermittlungsmaßnahmen ein
Tatverdacht gegen einen 18-jährigen deutschtürkischen Staatsangehörigen aus Hanau.
Ein daraufhin durch das Amtsgericht Hanau erlassener Durchsuchungsbeschluss wurde
am heutigem Morgen in Anwesenheit einer Staatsanwältin der Staatsanwaltschaft Hanau
durch die Staatsschutzabteilung des Polizeipräsidiums Südosthessen vollstreckt. Es
konnten diverse Beweismittel sichergestellt werden, die den Tatverdacht erhärteten.
Nachdem die Stadt Hanau das Hissen einer neuen Flagge des Staates Israel am
Marktplatz veranlasst hatte, wurde diese am frühen Morgen des 5. November erneut
heruntergerissen und entwendet. Im Zuge einer sofort eingeleiteten Fahndung konnte ein
20-jähriger, afghanischer Tatverdächtiger in der Hanauer Innenstadt alkoholisiert
angetroffen und zunächst vorläufig festgenommen werden. Die entwendete Flagge
konnten Polizeikräfte in der Folge in einem Abfallbehälter auffinden und sicherstellen.
Das entsprechende Ermittlungsverfahren wurde von der Staatsanwaltschaft Hanau von
Amts wegen eingeleitet; mittlerweile wurde zudem durch die Stadt Hanau eine weitere
Strafanzeige erstattet.
Die Ermittlungen zu den beiden Vorfällen dauern an.