Freitag, 29. März 2024
's BlättscheFreizeitFreizeittippsKlein-Auheim: Ab sofort 3G-Regel im Wildpark

Klein-Auheim: Ab sofort 3G-Regel im Wildpark

Die Testpflicht gilt für Personen ab einem Alter von sechs Jahren

Steigende Inzidenzzahlen auch im Main-Kinzig-Kreis sorgen dafür, dass im Wildpark “Alte Fasanerie” in Klein-Auheim ab sofort die sogenannte “3G-Regel” umgesetzt wird.

Zutritt erhalten danach Personen, die vollständig geimpft, genesen oder einen tagesaktuellen negativen Corona-Test in Verbindung mit amtlichen Ausweisdokumenten bei ihrem Eintritt an der Wildpark-Kasse vorweisen können. Die Testpflicht gilt für Personen ab einem Alter von sechs Jahren. Der Antigen-Schnelltest ist über eine offizielle Teststelle durchzuführen und darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Bei Schülern und Studierenden besitzt auch der Nachweis der Teilnahme an einer regelmäßigen Testung der Schule (zum Beispiel Testhefte) und sonstiger Ausbildungseinrichtungen Gültigkeit.

Voranmeldungen nur für Veranstaltungen notwendig

Auf dem gesamten Wildparkgelände gelten die gängigen Kontakt-, Abstands- und Hygieneregeln für den öffentlichen Raum. Medizinische Masken sind in allen Gebäuden (zum Beispiel in den Toiletten und im Eingangsgebäude), in Wartebereichen und überall dort zu tragen, wo Mindestabstände zu anderen Personen nicht eingehalten werden.

Voranmeldungen sind nur für Veranstaltungen nicht für den normalen Wildparkeintritt notwendig. Der Wildpark bietet auch weiterhin Führungen für Gruppen und über den Veranstaltungskalender im Außenbereich an. Interessierte können unter www.erlebnis-wildpark.de das aktuelle Veranstaltungsangebot einsehen.

Lest dazu bitte auch diesen Artikel.

Nähere Informationen zu den gültigen Hygieneregeln im Wildpark auch auf der Homepage unter www.erlebnis-wildpark.de .

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