Donnerstag, 25. April 2024
's BlättscheGebabbelFalsch geparkt?

Falsch geparkt?

Ein Thema, das viel zu schnell immer wieder in der Mottenkiste verschwindet: Das Verhalten im Straßenverkehr hierzulande. Kein Zweifel, an amerikanische Verhältnisse kommen wir nicht ran.

Freundlichkeit und Rücksicht werden dort groß geschrieben. Bei uns ist es eher die Ausnahme, dass sich ein Autofahrer mit einem Zeichen bedankt, wenn man ihm die Vorfahrt gewährt hat, wenn man ihn aus der Seitenstraße oder vom Fahrbahnrand wegfahren lässt, nachdem schon zig Autos stur weitergefahren sind.

Interessant auch zu beobachten die fast schon kriminell angehauchten Zwistigkeiten, wenn  es darum geht, einen der wenigen Parkplätze zu ergattern, um direkt vor dem Eingang zum Supermarkt zu stehen. Man müsste sonst mindestens zehn Meter laufen.

Selbst auf Behinderten-Parkplätzen stehen da zu bestimmten Zeiten ganz bestimmte Fahrzeuge von ganz bestimmt Nichtbehinderten. Okay, körperlich vielleicht nicht behindert…

>> Info dazu: Auf einem Behindertenparkplatz darf nur derjenige parken, der sowohl einen Schwerbehindertenausweis sowie den notwendigen blauen Behindertenparkausweis besitzt. In der Regel werden diese Parkausweise an Personen mit den Merkzeichen aG und Bl im Schwerbehindertenausweise ausgehändigt.

Symbolbild: Pixabay

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