Freitag, 29. März 2024
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Briefwahl: Unterlagen gibt’s ab 16. August

Vermeidung und Verringerung des Infektionsrisikos durch Briefwahl

Am Sonntag, 26. September, findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Auch wenn der Anteil der Geimpften täglich höher wird und sich die Inzidenzzahlen derzeit auf eher niedrigem Niveau bewegen, wird die Corona-Pandemie für veränderte Bedingungen beim Wahlgeschehen sorgen. Zum Schutz vor Infektionen werden sowohl für Wählende als auch für Wahlhelfer in und vor den Wahllokalen die erforderlichen Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen entsprechend der am Wahltag bestehenden epidemischen Lage getroffen werden.

Wer jedes Infektionsrisiko im Wahllokal ausschließen möchte, hat wie gewohnt die Möglichkeit der Stimmabgabe vorab per Briefwahl. Beginn der Briefwahl ist sechs Wochen vor dem eigentlichen Wahltag. Das heißt, vom 16. August an sind im städtischen Wahlbüro die Ausgabe und der Versand der Briefwahlunterlagen möglich.

Briefwahl ist nur auf Antrag möglich. Anträge dafür können ab sofort gestellt werden, die Übersendung erfolgt sodann per Post. Die Antragsfrist endet am Freitag, 24. September, 18 Uhr.

Es war das erste Plakat im Vorfeld der Bundestagswahl, das in Klein-Auheim stand. weitere folgen sicher im Laufe der nächsten Tage. Bild: beko

Ein Antragsvordruck ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt. Der Erhalt der Wahlbenachrichtigung muss aber nicht abgewartet werden. Der Antrag kann mündlich im Briefwahlbüro (aber nicht telefonisch) oder per E-Mail gestellt werden. Bei einem Antrag müssen Familiennamen, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift angegeben werden.

Auch besteht die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen auf der Internetseite der Stadt Hanau mit dem dort hinterlegten Formular über eine sichere Verbindung zu beantragen. Der Antrag kann schließlich auch persönlich gestellt und die Briefwahlunterlagen abholt werden. Dabei gilt es zu beachten, dass nach der aktuellen Coronavirus-Schutzverordnung des Landes in öffentlichen Gebäuden Maskenpflicht besteht.

Die Briefwahlunterlagen können im Rathaus, Am Markt 14-18, ab Montag, 16. August, beantragt und abgeholt werden. Die Öffnungszeiten hier sind wie folgt: Montag bis Donnerstag von 8 bis 16.30 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr. Samstags wird das Briefwahlbüro am 11. und 18. September von 9 bis 12 Uhr geöffnet sein.

Daneben können Wahlscheine auch in den Stadtteilen vor Ort beantragt werden. Die Öffnung in den Stadtteilläden ermöglicht ausschließlich die Briefwahl. Alle anderen Dienstleistungen werden nicht angeboten.

Briefwahlunterlagen in Klein-Auheim in der Willi-Rehbein-Sporthalle

In Klein-Auheim ist die Ausgabe von Briefwahlunterlagen in der Bedarfsgaststätte der Willi-Rehbein-Sporthalle montags von 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr möglich. Da die Räume des Stadtteilladens Klein-Auheim in einer Kindertagesstätte eingerichtet sind und aufgrund der dort beengten Verhältnisse, wird die Ausgabestelle verlegt.

In Steinheim ist die Ausgabe im Stadtteilladen dienstags von 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr sowie mittwochs von 8.30 bis 12 Uhr möglich.

In Großauheim ist die Ausgabe im Stadtteilladen donnerstags von 8.30 bis 12 Uhr und 13 bis 16.30 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr möglich.

Überall dort, wo die Briefwahlunterlagen ausgegeben werden, besteht auch die Möglichkeit, die Stimmen direkt vor Ort abzugeben. Wer das Infektionsrisiko vermindern möchte, füllt die Stimmzettel zu Hause aus, und gibt diese portofrei zur Post oder wirft diese im städtischen Hausbriefkasten ein. Alle Wahlbriefe, die bis zum Wahltag, 18 Uhr, dort eingeworfen werden, werden bei der Auszählung berücksichtigt.

Alle Fragen rund um die Bundestagswahl 2021 beantwortet das Team des Wahlbüros auch telefonisch unter 06181 – 67660-2070.

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