Montag, 29. April 2024
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Mittelfinger gezeigt – gab’s da nicht einen Haftbefehl?

39-Jähriger verhielt sich auffällig auf der A3

Ob er nochmal einem anderen Verkehrsteilnehmer den Mittelfinger zeigt, wird sich ein 39 Jahre alter Mann wohl zukünftig gründlich überlegen.

Am Sonntagmittag, gegen 12.30 Uhr, befuhr eine Streife der Polizeiautobahnstation Langenselbold die Autobahn 3 in Fahrtrichtung Frankfurt.

Ein roter Ford Mondeo passierte den Polizeiwagen, wobei der Mondeo-Beifahrer der am Steuer sitzenden Polizeibeamtin offensichtlich den erhobenen Mittelfinger zeigte.

Die Streifenbesatzung folgte daraufhin dem Ford und unterzog die Insassen an der Tank- und Rastanlage einer Kontrolle.

Bei dem Beifahrer handelte es sich um einen 39 Jahre alten Mann, der keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland besitzt.

Eine nachfolgende Überprüfung ergab zudem, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg bestand. Durch eine Zahlung von rund 377 Euro konnte die Vollstreckung abgewendet werden.

Hintergrund des Haftbefehls war der Diebstahl von Gartenhandschuhen.

Der Geldbetrag konnte durch das Zusammenwirken mehrerer Bekannter beglichen werden, weshalb es zu keiner Inhaftierung kam.

Aufgrund des erhobenen Mittelfingers wird nun wegen Verdachts der Beleidigung gegen den 39-Jährigen ermittelt.

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